Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2011

I. Allgemeine Bestimmungen

Die nachfolgenden Bestimmungen finden sowohl auf Verträge mit Verbrauchern als auch auf Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Anwendung:

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(2) Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(3) Unsere AGB gelten nicht nur für den vorliegenden Vertrag, sondern auch für Nachbestellungen und alle zukünftigen Verträge zwischen uns und dem Kunden.

(4) Soweit zwischen uns und dem Kunden in der Vergangenheit bereits eine Geschäftsbeziehung bestanden hat, ersetzen diese AGB unsere AGB früheren Datums.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Auf unsere Angebote folgende Aufträge des Kunden stellen daher Anträge auf Abschluss eines Vertrages im Sinne von § 145 BGB dar. Ein wirksamer Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Auftrages zustande.

(2) Der Kunde ist vier Wochen an seinen jeweiligen Auftrag gebunden. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Auftrages bei uns.

(3) Maßgebend für das Vertragsverhältnis sind ausschließlich der Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung sowie der Inhalt der darin in Bezug genommenen Vertragsbestandteile.

(4) Alle Vertragsabreden sollen schriftlich erfolgen. Unser Schweigen auf nachträgliche Abänderungs- und/oder Ergänzungswünsche bedeutet Ablehnung.

(5) Unsere Verkaufsangestellten, Außendienstmitarbeiter, Lieferanten, Monteure, Dienstleister und Fahrer sind ohne ausdrückliche, schriftliche Vollmacht nicht befugt, vertraglich bindende Erklärungen abzugeben.

 

§ 3 Datenschutz

(1) Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden von uns verarbeitet und gespeichert. Sämtliche vom Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung (Zahlung, Versand) gegenüber Dritten verwendet.

(2) Der Kunde kann jederzeit unentgeltlich Auskunft über die ihn betreffenden und von uns gespeicherten Daten erhalten. Hierzu ist eine entsprechende Anfrage per E-Mail an info@tueren-mann.de zu richten. Aus Datenschutzgründen kann die Auskunft nur an die bei uns im Rahmen der Vertragsabwicklung hinterlegte Postadresse des Kunden erfolgen.

 

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946 ff. BGB vorliegt, behalten wir uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.

 

§ 5 Anwendbares Recht / Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit Kaufverträge betroffen sind, finden die Bestimmungen des UN-Kaufrechts keine Anwendung.

(2) Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 

II. Werkverträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Auf Werkverträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen finden neben den allgemeinen Bestimmungen (Ziffer I.) die folgenden Bestimmungen Anwendung:

 

§ 1 Geltung der VOB Teil B und C

(1) Bei Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten ergänzend zu unseren AGB die Regelungen der VOB Teil B und C in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

(2) Bei Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, die rechtlich als Kaufverträge einzuordnen sind, finden die Regelungen der VOB Teil B und C keine Anwendung.

 

 

III. Werkverträge mit Verbrauchern Auf Werkverträge mit Verbrauchern finden neben den allgemeinen Bestimmungen (Ziffer I.) die folgenden Bestimmungen Anwendung:

 

§ 1 Vergütung

(1) Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet. Bei Vereinbarung einer Pauschale werden unsere Leistungen abweichend von S. 1 nach der vertraglich vereinbarten Pauschale vergütet.

(2) Leistungen die nicht von den vertraglich vereinbarten nach Einheitspreis oder Pauschale abzurechnenden Leistungen umfasst sind, werden nach Zeitaufwand pro angefallene Stunde zzgl. USt. wie folgt abgerechnet:

a) Arbeitsstunde: € 62,00

b) Reisestunde: € 58,00

c) Überstunden: Aufschlag 25 %

d) Samstag- und Sonntagsstunden: Aufschlag 50 %

e) Feiertage: Aufschlag 100 %

(3) Der Nachweis des angefallenen Zeitaufwandes soll durch Stundenlohnzettel erfolgen. Diese sollen von unserem Personal wöchentlich eingereicht werden und vom Kunden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei (2) Werktagen unterschrieben zurückgegeben werden. Einwendungen gegen die Stundenlohnzettel müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Werktagen schriftlich erfolgen. Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt.

(4) Die normale Arbeitszeit unseres Personals beträgt von Montag bis Freitag je 8 Stunden von 08:30 bis 16:30 Uhr.

(5) Die anfallenden Reisekosten für das jeweils benutzte Transportmittel (Flugzeug, Bahn, usw.) einschließlich anfallender Nebenkosten werden gemäß Beleg berechnet. Bei Reisen mit dem PKW erfolgt die Berechnung gemäß den gefahrenen Reisekilometern mit einem Verrechnungssatz von € 0,30 pro km.

(6) Die unserem Personal erstatteten Auslagen für Spesen und Übernachtungen (Auslösung) werden nach folgenden Abrechnungssätzen berechnet:

(a) Nahauslösung bei täglicher Hin- und Rückfahrt: € 18,40/Arbeitstag

(b) Fernauslösung € 27,60/Arbeitstag

(c) Übernachtung € 75,00/Übernachtung

(7) Eine Aufrechnung gegen unsere Werklohnforderung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung oder mit Forderungen möglich, die aus mangelhaften oder unfertigen Leistungen unseres Unternehmens resultieren.

 

§ 2 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde hat unser Personal bei der Durchführung der Leistungen zu unterstützen.

(2) Ausführungspläne sind vom Kunden zu unterzeichnen. Hierdurch erklärt er sein Einverständnis zur dargestellten Ausführung und bestätigt die Maßausführung sowie bauliche Richtigkeit.

(3) Der Kunde ist auf seine Kosten insbesondere zu folgenden Mitwirkungsleistungen verpflichtet:

(a) Der Kunde stellt Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft, Wasser, Luft einschließlich der erforderlichen Anschlüsse (z.B. Kompressoranschlüsse, Trafozuleitungen und Stromführungen) zur Verfügung. Die Anschlusspunkte werden entweder bei der Baubegehung oder bereits in der Zeichnung festgelegt.

(b) Die Überprüfung der statischen Anforderungen im Hinblick auf die Tragfähigkeit der von unseren Leistungen betroffenen Bauteile (z.B. Wände, Böden oder Decken) am Installationsort fällt in den alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.

(c) Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Kunden zu beschaffen und uns rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

 

§ 3 Vertretungsmacht bei Auftragserteilung durch mehrere Kunden

Wird ein Auftrag von mehreren Kunden gemeinschaftlich erteilt, so ist jeder einzelne dieser Kunden bevollmächtigt, uns gegenüber wirksame Erklärungen als Auftraggeber auch für die anderen am Auftrag beteiligten Kunden abzugeben. Etwas anderes gilt nur, wenn uns ausdrücklich eine Einschränkund der Vertretungsmacht der einzelnen Kunden zum Handeln für die anderen Kunden mitgeteilt wird.

 

§ 4 Ausführungsfrist / Verzögerungen

(1) Vereinbarte Ausführungsfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Leistung zur Abnahme durch den Kunden bereit ist.

(2) Verzögert sich unsere Leistung durch den Eintritt von Umständen, die von uns nicht verschuldet sind, so tritt eine angemessene Verlängerung der Ausführungsfrist ein; dies gilt auch dann, wenn solche Umstände eintreten, nachdem wir in Verzug geraten sind.

(3) Die Fristverlängerung wird berechnet nach der Dauer der hindernden Umstände mit einem Zuschlag für die Wiederaufnahme der Arbeiten und die etwaige Verschiebung in eine ungünstigere Jahreszeit.

 

§ 5 Gewährleistung

(1) Die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln unserer Leistung werden auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zur Minderung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu.

(3) Bei Leistungen, die nicht als Bauleistungen zu qualifizieren sind, steht dem Kunden alternativ zur Minderung das Recht zum Rücktritt vom Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu.

(4) Die Verjährung der Gewährleistungsrechte des Kunden bei Werkleistungen bestimmt sich bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, nach Maßgabe von § 634a BGB.

 

§ 6 Schadensersatzansprüche

(1) Schadensersatzansprüche jeglicher Art (insbesondere auch solche aus deliktischer Haftung) sind – soweit nicht Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind – auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.

(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens entstanden sind sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 7 Angebotsunterlagen / Urheberrecht

(1) Unseren Angebotsunterlagen beigefügte Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt. Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen handelsüblicher Mengen- und Qualitätstoleranzen sind ausgeschlossen.

(2) Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.

(3) Bei Nichterteilung eines Auftrags sind etwaig übergebene Unterlagen einschl. Kopien unverzüglich an uns herauszugeben.

(4) Für den Fall schuldhafter Verletzung unserer Urheberrechte an Unterlagen ist der Kunde verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs richtet sich nach der durch die unberechtigte Verwendung von Unterlagen ersparten Vergütung (Mindestschaden). Darüber hinaus gehende Ansprüche bleiben unberührt.

 

§ 8 Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Vergütung wird mit Abnahme des Werkes nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des § 641 BGB fällig.

(2) Abschlagszahlungen können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des § 632a BGB bereits vor Abnahme des Werkes verlangt werden.

 

§ 9 Kündigung

(1) Wir können den Vertrag kündigen:

(a) wenn der Kunde eine ihm obliegende Handlung unterlässt und uns dadurch außerstande setzt, die Leistung auszuführen (Annahmeverzug nach §§ 293 ff. BGB),

(b) wenn der Kunde eine fällige Zahlung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät,

(c) wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt bzw. wenn von ihm oder zulässigerweise von uns oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren (§§ 14 und 15 InsO) und/oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt ist, ein solches Verfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(2) Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. In den Fällen von Ziffer (1) (a) und (b) ist sie erst zulässig, wenn wir dem Kunden ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und erklärt haben, dass wir nach fruchtlosem Ablauf den Vertrag kündigen werden.

(3) Die bisherigen Leistungen sind nach den Vertragspreisen abzurechnen. Außerdem haben wir einen Anspruch auf angemessene Entschädigung nach § 642 BGB. Etwaige weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.